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Ist Ihr Zahnarzt Bonusheft dieses Jahr schon komplett?

29. Okt 2019 | Behandlungsinfo

Ist Ihr Zahnarzt Bonusheft dieses Jahr schon komplett?

Jetzt noch einen Termin in 2019 vereinbaren!

Wieso ist die lückenlose Dokumentation im Bonusheft sinnvoll und wichtig? Für wen gilt die Bonusheft-Regelung? Was gibt es beim Bonusheft zu beachten?

Für Patientinnen und Patienten, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, gibt es bereits seit 1998 das sogenannte Bonusheft beim Zahnarzt. Im Bonusheft dokumentieren und bestätigen auch wir Ihnen bei Vorlage stets Ihren regelmäßigen Zahnarztbesuch. Denn mit einem lückenlos gefüllten Bonusheft erhalten Sie von der gesetzlichen Krankenkasse einen weiteren zusätzlichen Zuschuss bei einem eventuell notwendigen Zahnersatz. Ein weiterer Vorteil: regelmäßige Zahnarzt-Termine füllen nicht nur das Bonusheft, sondern sind wichtiger Teil der Prophylaxe und Basis für Ihre Zahngesundheit.

Bonusheft-Stempel noch in 2019 erhalten

Je nach Alter sollten Sie die Kontrolltermine in unserer Zahnarzt-Praxis in Mannheim in unterschiedlichen Intervallen wahrnehmen. Kinder ab 6 bis 18 Jahren sollen noch enger getaktet zum Zahnarzt-Termin erscheinen. Für Kinder und Jugendliche ist die Vorsorge beim Zahnarzt zweimal jährlich vorgesehen – das gilt auch bei Milchzähnen! Erwachsene ab 18 Jahre sollten minimal einen Termin pro Jahr bei LUX Zahnärzte vereinbaren. Jeder Zahnarzt-Termin wird durch uns dann in Ihrem Bonusheft oder dem Ihres Kindes dokumentiert.

Für das Bonusheft ist maßgeblich, dass zwischen zwei Terminen mindestens vier Monate liegen. Wenn in Ihrem oder dem Bonusheft Ihres Kindes noch ein Stempel fehlt, dann holen Sie den notwendigen Zahnarzt-Termin noch bis zum Jahresende nach!

Lohnt sich das Bonusheft?

Das Bonusheft lohnt sich gleich doppelt. Zum einen sichern Sie sich mit der Führung des Bonushefts eine zusätzliche Bezuschussung von Zahnersatz durch Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Zum anderen stellen die regelmäßigen Vorsorge-Termine beim Zahnarzt die wirksamste Vorsorge-Maßnahme für gesunde Zähne dar.

Die Basis-Bezuschussung der GKV zum Zahnersatz liegt bei maximal 50 % und kann über den Nachweis im Bonusheft entsprechend erhöht werden.

Die zusätzlichen Zuschüsse zum Zahnersatz sind wie folgt gestaffelt:

  • 5 Jahre Dokumentation im Bonusheft: weitere 20 % Zuschuss
  • 10 Jahre Dokumentation im Bonusheft: weitere 30 % Zuschuss

Beachten Sie, dass bei Lücken im Bonusheft – also wenn Sie die regelmäßige Prophylaxe versäumen – der durch die GKV geforderte Dokumentationszeitraum wieder von vorne beginnt!

Bonusheft auch bei LUX Zahnärzte erhältlich

Sollten Sie bislang noch kein Bonusheft für sich selbst oder Ihr Kind führen, stellen wir Ihnen gerne bei Ihrem nächsten Besuch bei LUX Zahnärzte in Mannheim eines aus. Fragen Sie dazu einfach in der Praxis am Empfang nach – wir sind Ihnen gerne behilflich. Wir empfehlen Ihnen das Bonusheft, da Sie bei lückenloser Dokumentation ein Anrecht auf den zusätzlichen Zuschuss erwirken.

Vereinbaren Sie noch bis zum Jahresende Ihren Termin bei LUX Zahnärzte und holen sich den lohnenswerten Stempel im Bonusheft! Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

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