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BEMA

BEMA ist die Abkürzung für den „Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen“. Dieser bildet die Grundlage, nach welcher Abrechnungen von vertragszahnärztlichen Leistungen innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland erfolgen. Ihm gegenüber steht die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ), die für alle privatzahnärztlichen Leistungen gilt.

Vergütung gemäß dem BEMA

Die Vergütung basierend auf dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen erfolgt ausschließlich über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Dabei orientiert sich der BEMA am sogenannten Punktwert, das heißt dem festgelegten Geldwert eines Bewertungspunktes. Er ist unterteilt in die Bereiche: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen, Behandlung von Verletzungen des Gesichtsschädels (Kieferbruch) und Kiefergelenkerkrankungen (Aufbissbehelfe), Kieferorthopädische Behandlung, systematische Behandlung von Parodontopathien sowie Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen.

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